Wie Schule funktioniert – Zuständigkeiten, Struktur, Förderlogik.
Diese Seite erklärt das Schulsystem in Brandenburg so, dass Eltern und Gremien handlungsfähig werden: Wer ist wofür zuständig? Wo entstehen Entscheidungen? Und warum scheitern Anfragen oft an der falschen Adresse?
Grundstruktur Schule (Brandenburg)
Schule ist kein monolithisches System. Zuständigkeiten sind verteilt – und genau das ist der häufigste Grund für Missverständnisse, Frust und wirkungslose Anfragen.
Einzelne Schule
Pädagogische Umsetzung, Organisation des Schulalltags, schulinterne Abläufe.
Schulamt
Aufsicht, Personal, rechtliche Umsetzung von Vorgaben des Landes.
Landkreis / Kommune
Schulträger: Gebäude, Ausstattung, Schülerbeförderung, Teile der Jugendhilfe.
Land Brandenburg
Schulgesetz, Lehrpläne, Programme, strukturelle Entscheidungen.
Zuständigkeiten richtig adressieren
Bevor eine Anfrage gestellt wird, sollte klar sein: Wer darf hier überhaupt entscheiden?
Typisch zuständig
- • Unterrichtsgestaltung → Schule / Lehrkräfte
- • Lehrkräftezuweisung → Schulamt / Land
- • Gebäude / Ausstattung → Schulträger (Landkreis / Kommune)
- • Programme / Standards → Land Brandenburg
Häufige Fehladressierungen
- • Pädagogische Fragen an den Landkreis
- • Haushaltsfragen an die Schule
- • Einzelfälle an Landesebene
Förderlogik verstehen
Viele schulische Zusatzangebote sind nicht Teil des Regelbetriebs, sondern zeitlich oder programmatisch gefördert.
Regelbetrieb
Gesetzlich verankert, dauerhaft finanziert.
Programme
Zeitlich befristet, oft projektgebunden.
Verstetigung
Übernahme erfolgreicher Programme in Regelstrukturen – politischer Prozess.
Glossar (Auswahl)
Schulträger: Kommune oder Landkreis, verantwortlich für Gebäude & Ausstattung.
Schulamt: Staatliche Aufsicht über Schulen, Personalfragen.
KER: Kreiselternrat – Elternvertretung auf Landkreisebene.
Regelbetrieb: Dauerhaft finanzierte Kernaufgaben der Schule.